COVID-19: Kurzarbeitergeld - Stand 20. Dezember 2021

Infolge der anhaltenden Verbreitung der Erkrankung COVID-19 in Deutschland wurden die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld (KuG) erneut verlängert. Sie gelten bereits seit 1. März 2020. Die wichtigsten Informationen in Bezug auf die Beantragung haben wir für Sie zusammengetragen.

Die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung vom 6. Dezember 2021 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und besagt, dass der erleichterte Zugang zum KuG statt wie bislang bis Dezember 2021 bis 31. März 2022 gilt, wenn Kurzarbeit neu oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten erneut eingeführt wird. 

Das "ZVA-Infoblatt zum Kurzarbeitergeld" enthält folgende Informationen: 

  • Unter welchen Voraussetzungen kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
  • Wie hoch sind die Kurzarbeitergeldsätze, die Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit bekommen?
  • Werden auch Sozialbeiträge übernommen?
  • Welche Vereinfachungen gibt es aktuell bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld?
  • Wie kann man Kurzarbeitergeld beantragen?
  • Wird rückwirkend Kurzarbeitergeld gezahlt?

 

Innungsmitglieder können die aktuellen Regelungen einem Infoblatt im Mitgliederbereich entnehmen.

Individuelle Beratungen und weiterführende Informationen zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die betriebliche Situation wie auch zu allen anderen Themen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen Ihrer Landesinnungen bzw. Landesinnungsverbände:

Augenoptiker- und Optometristen-Innung Thüringen
Telefon: 0361 / 5 66 72 32
geschaeftsstelle@aoi-thueringen.de
www.aoi-thueringen.de

Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen
Telefon: 0511 / 3 07 96-0
info@brille-nord.de
www.brille-nord.de

Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0231 / 5522100
info@augenoptiker-mv.de
www.augenoptiker-mv.de

Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg
Telefon: 03385 / 53 41 0
info@optikerinnung-brb.de
www.optikerinnung-brb.de

Bayerischer Landesinnungsverband für Augenoptik und Optometrie
Telefon: 0941/ 2 97 65-0
info@liv-bayern.de
www.liv-bayern.de     

Augenoptiker- und Optometristenverband NRW
Telefon: 0231 / 55 22 100
info@aov-nrw.de
www.aov-nrw.de

Südwestdeutscher Augenoptiker- und Optometristen-Verband / SWAV
Telefon: 06232 / 64 69-0
info@swav.de
www.swav.de

Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Schleswig-Holstein
Telefon: 0511 / 30 79 60
info@brille-nord.de
www.brille-nord.de 
 
Mitteldeutscher Augenoptiker- und Optometristenverband
Telefon: 0351 / 4 71 70 56
MDAV.LIV@t-online.de
www.mdav.de

Augenoptiker- und Optometristen-Innung Hamburg
Telefon: 040/ 35 74 46-0
info@vig-hh.de
www.vig-hh.de

Augenoptiker- und Optometristen-Innung Berlin 
Telefon: 030 / 7 82 60 24
info@aoi-berlin.de
www.aoi-berlin.de