Für interessierte Augenoptiker besteht die Möglichkeit, sich nach den Richtlinien des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen für die folgenden Fachgebiete als Spezialist anerkennen zu lassen:
• Kontaktlinsen
• Sportoptik
• Vergrößernde Sehhilfen (Low Vision)
Diese Augenoptiker müssen dazu ein detailliertes Fachwissen in ihrem Spezialgebiet nachweisen, welches durch regelmäßige Fortbildungen vertieft und erweitert wird. Dadurch ist eine qualifizierte Versorgung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen im entsprechenden Fachgebiet sichergestellt. Zusätzlich verfügen diese Augenoptiker über eine Betriebsausstattung, die ihrem Spezialgebiet in besonderer Weise angepasst ist und über die Mindestausstattung eines Augenoptikbetriebes deutlich hinausgeht.
Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden: