Optometrie

Optometristen erbringen im Rahmen der Versorgung mit Sehhilfen Gesundheitsdienstleistungen rund um das Auge zur Abgrenzung von Augenkrankheiten und zur Wiederherstellung normaler Zustände des visuellen Systems.

Optometristen setzen ihr umfangreiches Fachwissen dazu ein, auf Basis ausführlicher Messungen eine optimale Sehqualität für ihre Kunden zu erzielen. Zusätzlich zur Bestimmung der Sehschärfe und der optimalen Brillen- bzw. Kontaktlinsenkorrektion werden bei einer optometrischen Untersuchung unter anderem auch der Augeninnendruck, das Gesichtsfeld, das Kontrast- und Farbensehen sowie das Sehen in der Dämmerung mit modernsten technischen Geräten geprüft. Ebenso können Optometristen Auffälligkeiten am Auge frühzeitig erkennen und daraufhin den Besuch eines Augenarztes empfehlen.

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Optometrist/in (ZVA/HWK)

Mit einer Fortbildung zum/zur Optometrist/in (ZVA/HWK) hat der ZVA zusammen mit verschiedenen Handwerkskammern ein hochwertiges Qualitätssiegel für das Augenoptikerhandwerk etabliert. Jeder Augenoptikermeister, der den Titel Optometrist (HWK/ZVA) führt, verfügt über vertiefte Kenntnisse über Sehqualität und Augengesundheit und hat diese Kenntnisse in einer anspruchsvollen Abschlussprüfung nachgewiesen.

Die Fortbildung im Bereich Optometrie richtet sich an Augenoptikermeister und Personen mit einem gleichgestellten Abschluss.

Mit dem Abschluss Optometrist/in (ZVA/HWK) weisen Augenoptikermeister nach, dass sie die direkte und indirekte Ophthalmoskopie, das optometrische Screening sowie verschiedene weitere Funktionsteste und die Spaltlampenuntersuchung beherrschen. Hierdurch werden Augenoptikermeister befähigt, Auffälligkeiten am Auge noch besser zu erkennen, um dem Kunden fundierte Empfehlungen, wie etwa den Besuch eines Arztes, zu geben.

In der praktischen Prüfung werden verschiedene optometrische Untersuchungstechniken angewendet. Die theoretische Prüfung besteht aus den Prüfungsfächern “Allgemeine Biologie und Pharmakologie”, “Okuläre Biologie” sowie „Erkennen von okulären Auffälligkeiten“. Der aktuelle ZVA-Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die Optometristen-Prüfung steht Ihnen hier zur Verfügung.

Wer darf sich als Optometrist bezeichnen?

Foto: ZVA/Peter Boettcher

Optometrist ist in Deutschland grundsätzlich keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung – anders als bei Rechtsanwälten oder Ärzten. Im Prinzip kann sich also jeder Optometrist nennen. Hierfür muss er theoretisch nicht einmal die Gesellenprüfung im Augenoptiker-Handwerk bestanden haben. Dem Optometristen ergeht es insofern nicht anders als Moderatoren, Schmuckdesignern, Gutachtern oder Journalisten. Aber: Das Wettbewerbsrecht schränkt den Missbrauch der Verwendung der Berufsbezeichnung Optometrist effektiv ein. So ist es nach § 5 UWG unzulässig, über wesentliche Merkmale seiner Dienstleistungen, seiner Person oder seines Unternehmens zu täuschen. Dies bedeutet nichts anderes als: „Wo Optometrist draufsteht, muss auch Optometrist drin sein!“

Jeder, der im Geschäftsverkehr als Optometrist auftritt, muss daher besondere Qualifikationen in der Optometrie vorweisen. Gerichtlich entschieden ist, dass nur derjenige sich Optometrist nennen darf, der nachweislich über optometrische Kompetenzen verfügt, die deutlich über denen eines Augenoptikermeisters oder eines staatlich geprüften Augenoptikers liegen. Damit ist schon einmal klar, wer sich nicht als Optometrist bezeichnen darf.

All diejenigen Augenoptiker, die über den staatlich anerkannten Abschluss Optometrist/in (HWK) verfügen, dürfen sich demnach auch so bezeichnen. Abschlussprüfungen zur/zum Optometristen/Optometristin (ZVA) sind diesem Abschluss gleichgestellt. Absolventen der Hochschulen mit einem Abschluss Bachelor of Science bzw. Master of Science in Augenoptik/Optometrie verfügen ebenfalls über die erforderlichen Kenntnisse, um sich in Deutschland als Optometristen zu bezeichnen. Hinzu kommen Inhaber von einschlägigen Berufsabschlüssen aus dem Ausland, insbesondere mit anglo-amerikanischer Prägung.

Aber auch Augenoptikermeister mit anderen Fortbildungsnachweisen dürfen sich, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, als Optometristen bezeichnen. Allerdings ist dann im Einzelfall die Werthaltigkeit der jeweiligen Fortbildung zu prüfen.

Tag der Optometrie

Foto: ZVA/Peter Magner

Hochwertige Vorträge zu verschiedensten augenoptischen, optometrischen und ophtalmologischen Themen erwarten interessierte Branchenvertreter und Studierende beim Tag der Optometrie. Dieser findet alljährlich im Rahmen der dreitägigen Fortbildungsveranstaltung SICHT.KONTAKTE an wechselnden Orten in Deutschland statt. Veranstalter sind neben dem ZVA die beiden fachwissenschaftlichen Vereinigungen der Augenoptik, die Vereinigung deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen (VDCO) und die Internationale Vereinigung für Binokulares Sehen (IVBS). Auf der Veranstaltungs-Website finden Sie aktuelle Informationen, die Möglichkeit zur Ticketbuchung und Eindrücke der vergangenen SICHT.KONTAKTE.

RAL-Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen

Augenoptikbetriebe, die das RAL-Gütezeichen Optometrische Leistungen verwenden dürfen, garantieren damit ein besonders hohes Maß an Qualität und Sicherheit bei der Ausführung optometrischer Dienstleistungen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft. Diese wiederum sehen vor, dass ein RAL-Betrieb über eine entsprechende Ausstattung verfügt sowie qualifizierte Optometristen beschäftigt. Diese führen Dienstleistungen nach bestimmten Vorgaben aus und bilden sich kontinuierlich fort. Die Einhaltung der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen wird durch eine Erstprüfung, durch Eigen- und Fremdüberwachung sowie erforderlichenfalls durch eine Wiederholungsprüfung sichergestellt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Gütegemeinschaft.