Grundsätzlich ist es jedem Anbieter selbst überlassen, auf welchen Wegen er seine Produkte in den Markt bringt. Deswegen gehört auch das Internet zu einem möglichen Vertriebsweg in der Augenoptik. Eine Aufgabe des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist es, für den fairen Wettbewerb in der Augenoptik einzutreten. Die geltenden Regelungen und Vorschriften, die für die stationären Augenoptiker einen Kostenfaktor bedeuten, müssen im Sinne des Verbrauchers von allen Marktteilnehmern berücksichtigt werden – unabhängig vom letztlich gewählten Vertriebsweg.
Der ZVA fordert die Einführung eines verpflichtenden, regelmäßigen und altersunabhängigen Wiederholungssehtestes für alle Inhaber eines Führerscheins nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Anbieter von Online-Sehtesten versprechen dem Verbraucher, mit Hilfe computergestützter Verfahren eine Sehstärkenbestimmung durchführen zu können, ohne dass die Kunden dafür ihr Zuhause verlassen müssen. Im aktuellen Positionspapier gibt der ZVA eine fachliche Einschätzung (Stand: Mai 2020)