Umsetzung der neuen Festbeträge in den Versorgungsverträgen

Obwohl die Festbeträge nach Intervention des ZVA im September 2020 bereits angehoben wurden, sind diese aus unserer Sicht immer noch zu niedrig und überwiegend nicht auskömmlich für eine fachgerechte Versorgung. Aus diesem Grund hat der ZVA gegen den Beschluss des GKV-Spitzenverbandes Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. 

Die Mitgliederversammlung des ZVA hat am 6. September mit großer Mehrheit entschieden, dass der ZVA Vertragspartner der Krankenkassen bleiben und neue Versorgungsverträge zur Umsetzung der neuen Festbeträge schließen soll: 

 „Die Mitgliederversammlung des Verbandes hat entschieden, Verhandlungen zum Abschluss neuer Versorgungsverträge mit den Krankenkassen fortzuführen. Dabei standen die Delegierten vor einem klassischen Dilemma: Gegen die vom GKV Spitzenverband beschlossenen Festbeträge, die Inhalt der neuen Kassenverträge sind, hat der ZVA beim Landessozialgericht Berlin - Brandenburg vor einigen Wochen Klage eingereicht. Denn überwiegend ist es nicht möglich, mit den neuen, unauskömmlichen Festbeträgen eine fachgerechte zuzahlungsfreie Versorgung der Versicherten kostendeckend durchzuführen. Die letztendliche Entscheidung pro Vertragsabschluss hat gut abgewogene Gründe. Zum einen sind nun wir in der Lage, für unsere Mitgliedsbetriebe vorteilhafte Konditionen auszuhandeln. Die Ablehnung weiterer Verhandlungen hätte zwangsweise andere Akteure an den Verhandlungstisch gebracht, deren Interessen dann in die Vertragsgestaltung eingeflossen wären. Zum anderen sind wir so in der Lage, unser langfristiges Ziel, Versorgungsverträge zu fairen Konditionen zu schließen, weiter zu verfolgen. Auf den langen Weg dorthin haben wir uns gemacht.“  Thomas Truckenbrod, ZVA-Präsident

Weiterführende Informationen zu den Festbeträgen und Versorgungsverträgen stehen im Mitgliederbereich bereit.
 

Informationen zu diesem Thema bekommen Sie auch bei den Geschäftsstellen Ihrer Landesinnungen bzw. Landesinnungsverbände:

Augenoptiker- und Optometristen-Innung Thüringen
Telefon: 0361 / 5 66 72 32
geschaeftsstelle@aoi-thueringen.de
www.aoi-thueringen.de

Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen
Telefon: 0511 / 3 07 96-0
info@brille-nord.de
www.brille-nord.de

Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0231 / 5522100
info@augenoptiker-mv.de
www.augenoptiker-mv.de

Augenoptiker- und Optometristen-Innung des Landes Brandenburg
Telefon: 03385 / 53 41 0
info@optikerinnung-brb.de
www.optikerinnung-brb.de

Bayerischer Landesinnungsverband für Augenoptik und Optometrie
Telefon: 0941/ 2 97 65-0
info@liv-bayern.de
www.liv-bayern.de     

Augenoptiker- und Optometristenverband NRW
Telefon: 0231 / 55 22 100
info@aov-nrw.de
www.aov-nrw.de

Südwestdeutscher Augenoptiker- und Optometristen-Verband / SWAV
Telefon: 06232 / 64 69-0
info@swav.de
www.swav.de

Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Schleswig-Holstein
Telefon: 0511 / 30 79 60
info@brille-nord.de
www.brille-nord.de 
 
Mitteldeutscher Augenoptiker- und Optometristenverband
Telefon: 0351 / 4 71 70 56
MDAV.LIV@t-online.de
www.mdav.de

Augenoptiker- und Optometristen-Innung Hamburg
Telefon: 040/ 35 74 46-0
info@vig-hh.de
www.vig-hh.de

Augenoptiker- und Optometristen-Innung Berlin 
Telefon: 030 / 7 82 60 24
info@aoi-berlin.de
www.aoi-berlin.de