Wiederholungssehtest für Führerscheininhaber gefordert

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) fordert die Einführung eines regelmäßigen, verpflichtenden und altersunabhängigen Wiederholungssehtests für alle Führerscheininhaber.

In 18 EU-Staaten gibt es bereits eine Sehtest-Verpflichtung unterschiedlicher Ausprägung. Der ZVA spricht sich deshalb auch in Deutschland seit Langem für einen verpflichtenden Sehtest aus und hat hierzu ein aktualisiertes Positionspapier verfasst.

Eine verminderte Tagessehschärfe führt zu einer verkürzten Erkennungsdistanz und somit zu Fehleinschätzungen beim (Links-)Abbiegen und beim Überholen. Auch die Reaktionsgeschwindigkeit vermindert sich bei schlechtem Sehen. Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) schätzt, dass etwa 300.000 Verkehrsunfälle pro Jahr durch mangelnde Sehleistung verursacht werden.

Für viele Autofahrer ist das Thema Sehtest mit der Überprüfung vor dem Führerscheinerwerb erledigt, besonders die Nicht-Brillenträger lassen ihre Augen viel zu selten oder gar nicht mehr testen. Nachgewiesen ist aber, dass sich das Sehvermögen bei vielen Menschen zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr ganz erheblich verschlechtert. Diese Verschlechterungen werden von den Verkehrsteilnehmern selbst oft nicht wahrgenommen: Bei der „ADAC-Sehtestmobil-Tour 2014“ zeigte sich nach rund 15.000 Sehtests an 170 Aktionstagen, dass jeder zweite Verkehrsteilnehmer mit einer unzureichenden Sehhilfe unterwegs war und eine aktuelle Studie (Apollo/TNS Infratest 2016) belegt, dass gut die Hälfte der befragten Autofahrer ihre Sehleistung überschätzt.

Unabhängig von der Forderung nach einem verpflichtenden Wiederholungssehtest empfiehlt der ZVA daher eine jährliche Überprüfung der Sehleistung beim Augenoptiker oder Optometristen.
Das Positionspapier finden Sie als Anhang dieser Presseinformation sowie unter www.zva.de/positionspapiere.

Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:

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Sarah Köster
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19.12.2016