EU versucht Meisterpflicht abzuschaffen

Nachdem die Novellierung der Berufsqualifikationsrichtlinie des Europäischen Parlamentes und damit ein offenerer Zugang zu den reglementierten Berufen im vergangenen Jahr gescheitert ist, versucht die EU-Kommission derzeit offensichtlich, durch eine Evaluierung der betreffenden Berufe, erneut Argumente gegen eine Meisterpflicht zu sammeln. Auch das Augenoptiker-Handwerk ist von der Prüfung betroffen und der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) muss nun bis November 2014 sachliche Gründe für die Reglementierung aufzeigen.

Die Augenoptik gehört als Gesundheitshandwerk zu den so genannten gefahrengeneigten Handwerksberufen und hält viele gute Gründe für die gültige Berufszugangsregelung in der Hand. Der Meisterbrief, die durch die Meisterausbildung erworbene Kompetenz und das erlernte handwerkliche Können der Augenoptiker tragen maßgeblich zu der hervorragenden Sehversorgung in Deutschland bei. „2013 hat der Bundesgerichtshof den Meisterbrief gestärkt, und vor einigen Monaten hat sich das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls klar zu der geltenden Handwerksordnung mit Meisterpflicht bekannt. Der Meisterbrief schützt den Verbraucher und gewährleistet eine hohe Qualität“, erklärt Thomas Truckenbrod unisono mit hochrangigen Politikern, die sich in den vergangenen  Wochen ebenfalls für die Reglementierung stark gemacht haben. „Hier darf es aber nicht bei politischen Lippenbekenntnissen bleiben, es ist eine aktive Unterstützung der Bundesregierung erforderlich“, sagt der ZVA-Präsident weiter.  

Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit gibt es einen Konsens darüber, dass bei den Gesundheitshandwerken eine Reglementierung sinnvoll ist. Dennoch muss sich der ZVA natürlich den ausführlichen Fragen der EU stellen. Die Beantwortung geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und dem Bundeswirtschaftsministerium.  
 

Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Zentralverband der Augenoptiker
Ingo Rütten
Alexanderstraße 25a, 40210 Düsseldorf, 
Tel.: 0211/863235-0, Fax: 0211/863235-35
www.zva.de, presse@zva.de
 
 

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