Delegierte der Augenoptik treffen sich in Dortmund: "Optiker-Qualität gibt es nur beim Optiker."

Am vergangenen Wochenende haben sich die Delegierten des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) in Dortmund zur Mitgliederversammlung eingefunden. Dass der Augenoptiker erster Ansprechpartner für gutes Sehen ist, zog sich dabei wie ein roter Faden durch die gesamte Veranstaltung.

Der ZVA hatte bereits vor Gericht durchgesetzt, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit einem Warnhinweis versehen werden müssen, um auf die eingeschränkte Nutzbarkeit der Brillen im Straßenverkehr hinzuweisen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Online-Anbietern von Brillen nun auch künftig untersagt, für diese mit der Aussage „in Optiker-Qualität“ zu werben. Der BGH begründete das Urteil damit, dass der Verbraucher mit der Aussage „in Optiker-Qualität“ die Vorstellung einer ordnungsgemäßen Leistung eines im stationären Handel tätigen Augenoptikers verbinde.
Damit bestätigt sich die Bedeutung des Augenoptikers als erster Ansprechpartner für gutes Sehen. Denn: Obwohl die Augenprüfung und die Fertigung von Brillen zu den Kernleistungen des Handwerks gehören, geht das Leistungsangebot des Augenoptikers weit darüber hinaus. Der Fachmann für gutes Sehen ist für die Brillenglasbestimmung speziell ausgebildet, nur er kann anschließend gewährleisten, dass die Gläser fachgerecht in die Fassung eingearbeitet und optimal an den Träger angepasst werden. Tatsächlich könne diese umfangreiche Leistung online nicht erbracht werden, betonte ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod auf der Mitgliederversammlung: „Optiker-Qualität kann es nur beim Optiker geben.“

HHVG: Umsetzung bleibt unklar
Als weiteres brandaktuelles Thema stand das am 16. Februar verabschiedete Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) auf der Tagesordnung. Die Medienberichterstattung ließ zum Teil den Eindruck entstehen, die Krankenkassen würden ab einem bestimmten Grad der Fehlsichtigkeit wieder für die gesamte Brille aufkommen. Der ZVA warnte erneut vor zu hohen Erwartungen, zumal die Umsetzung noch nicht abschließend geklärt sei. Dennoch bliebe man zuversichtlich, dass Augenoptiker weiterhin eigenverantwortlich Brillen und Kontaktlinsen verordnen werden, zumal Fehlsichtigkeit ja keine Erkrankung ist: „Wir gehen davon aus, dass die Regelung gemäß § 33 Absatz 5a SGB V auch künftig Anwendung findet und eine ärztliche Verordnung somit ausschließlich dann erforderlich ist, wenn eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist“, so ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel.
 
Einheitliche Ausbildung gewährleisten
Dass der stationäre Augenoptiker für individuellen Service und kompetente Beratung in Zeiten der Digitalisierung und des Online-Handels steht, wurde auf der ZVA-Mitgliederversammlung immer wieder hervorgehoben. Um die fachliche Kompetenz weiter zu stärken, den neuen Anforderungen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden und für qualifizierten Berufsnachwuchs zu sorgen, haben die Delegierten neue Bewertungsrichtlinien für eine bundesweit einheitliche Gesellenprüfung verabschiedet. Der Aufbau einer Meisterprüfungsdatenbank ist darüber hinaus in Arbeit.

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Bildinformation:     1 ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod
                               2 Am 11. und 12. März trafen sich die Delegierten der Augenoptikerinnungen  
                                  zur ZVA-Mitgliederversammlung in Dortmund.
 
 
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15.03.2017