Aktivrente

Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Für Betriebe eröffnet das Chancen, erfahrene Fachkräfte länger zu binden. Ein weiteres Ziel ist, die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu erhöhen.

Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Anschaffung einer Fernrohrlupenbrille

Verschiedene Gerichte halten den Einsatz von Fernrohrlupenbrillen für ein geeignetes Mittel, um zum Ausgleich einer Behinderung das allgemeine Informationsbedürfnis – auch durch die Möglichkeit des Fernsehens – abzudecken und einen körperlichen und geistigen Freiraum zu schaffen. Vor diesem Hintergrund haben die Krankenkassen auch Fernrohrlupenbrillen für die mittlere Distanz zu erstatten.

Erstattungspraxis der Debeka

Der ZVA konnte erreichen, dass die Debeka Brillen bei einem Folgebezug, der länger als drei Jahre zurückliegt, auf Grundlage der Refraktionsbestimmung durch einen Augenoptiker(-Meister) erstattet. Aufgrund von Ausgabenerhöhungen im Bereich der Sehhilfen hatte die Debeka vor einigen Jahren ihre Leistungspraxis dahingehend umgestellt, dass grundsätzlich eine augenärztliche Verordnung als Grundlage für die Erstattung von Brillen gefordert […]

Umgang mit gekürzten Kostenvoranschlägen der GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen nach Beobachtung von Innungsmitgliedern immer häufiger Kürzungen an Kostenvoranschlägen vor. Das Infoblatt befasst sich mit den verschiedenen Konstellationen und dem Umgang mit ihnen