Verschiedene Gerichte halten den Einsatz von Fernrohrlupenbrillen für ein geeignetes Mittel, um zum Ausgleich einer Behinderung das allgemeine Informationsbedürfnis – auch durch die Möglichkeit des Fernsehens – abzudecken und einen körperlichen und geistigen Freiraum zu schaffen. Vor diesem Hintergrund haben die Krankenkassen auch Fernrohrlupenbrillen für die mittlere Distanz zu erstatten.