ZVA-REPORT PLUS

Ausgabe Apr. 2026

Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Kai Jaeger im Interview

Im Interview erläutert ZVA-Präsident Kai Jaeger, warum der aktuelle Gesetzentwurf aus Sicht der Augenoptik problematisch ist, wo Leistungserbringer benachteiligt werden und welchen politischen Handlungsbedarf der ZVA jetzt sieht.

 

ZVA: Innerhalb von nur zwei Wochen hat das Gesundheitsministerium auf die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das ging schnell.

Kai Jaeger: Angesichts der Milliardenlücke im GKV-System war schnelles Handeln auch geboten. Die Augenoptik ist personalintensiv, und daher sind wir auch als Arbeitgeber daran interessiert, dass die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen. Meines Erachtens sollte sich die Politik darum bemühen, sie zu senken. Das Tempo ist daher notwendig, auch wenn wir selbst unter hohen Zeitdruck geraten sind: Am 16. April nachmittags kam der Referentenentwurf. Stellungnahmen konnten bis 9:00 Uhr am darauffolgenden Montag, dem 20. April, abgegeben werden; nachmittags fand dann die Anhörung per Videokonferenz statt. Für den 29. April ist die Entscheidung des Bundeskabinetts geplant, und noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz insgesamt verabschiedet werden. Da umfangreiche Abstimmungen zwischen Ehren- und Hauptamt des ZVA sowie mit den übrigen Gesundheitshandwerken für eine gemeinsame Stellungnahme notwendig waren, ließ sich umfangreiche Wochenendarbeit nicht vermeiden.

Was sind aus Ihrer Sicht die Kritikpunkte am Gesetzentwurf?

Dass alle Einschnitte hinnehmen müssen, ist klar. So war auch nicht zu erwarten, dass eine Regelung zur Ermittlung der Festbeträge geschaffen wird, die für marktübliche Preise sorgt. Mich stört aber, dass die Leistungserbringer im Verfahren zur Ermittlung der Festbeträge systematisch benachteiligt werden. So haben die Leistungserbringer lediglich ein Recht zur Stellungnahme, ohne dass klargestellt wird, wie der GKV-Spitzenverband auf Einwände zu reagieren hat. Das Verfahren zur Ermittlung der Festbeträge legen die Krankenkassen fest; auch hier dürfen wir nicht mitreden. Dem GKV-Spitzenverband wird gegenüber Herstellern, Verbänden und Leistungserbringern ein umfangreiches Auskunftsrecht zu betriebswirtschaftlich höchst sensiblen Daten eingeräumt, wie zum Beispiel produktspezifischen Umsatz- und Absatzzahlen, Kalkulationszuschlägen sowie durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen und Arbeitszeiten. Wenn dem GKV-Spitzenverband die Daten nicht genügen, darf er schätzen. Wir halten dies für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Hinzu kommt, dass es den Leistungserbringern erschwert wird, Festbeträge gerichtlich anzugreifen.

In den Vertragsverhandlungen wird man künftig aber Vertragspreise oberhalb der Festbeträge vereinbaren können. Ist dies ein Instrument zur flexiblen Preisgestaltung?

Auf den ersten Blick schon. Aber wir müssen ja darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen für höhere Preise vorliegen. Das werden die Krankenkassen in den Verhandlungen in aller Regel aber nicht akzeptieren, sodass wir als Verhandlungspartner der Krankenkassen Schiedsverfahren in Anspruch nehmen müssen, um uns durchsetzen zu können. Schiedsverfahren sind extrem aufwendig, und die Vergütungen der Krankenkassen machen nur einen verhältnismäßig kleinen Teil des betrieblichen Umsatzes aus. Hier werden wir als Verband also stets abwägen müssen, ob sich der Aufwand für ein Schiedsverfahren überhaupt lohnt.

Und dann soll es ja noch eine pauschale Kürzung der aktuellen Vertragspreise für die Jahre 2027 und 2028 geben …

… um 3 Prozent. Ja, ich weiß: Wenn man sich den gesamten Entwurf anschaut, müssen alle anderen Bereiche ebenfalls Kürzungen in mindestens gleicher Höhe hinnehmen. Aber wir haben in der Augenoptik die Situation, dass der GKV-Spitzenverband in den vergangenen Jahren die Festbeträge bewusst zu niedrig festgelegt hat. Dadurch waren auch die Vertragspreise zu niedrig. Das hat ja unser Klageverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gezeigt. Uns Augenoptikern wurde also in all den Jahren ein Teil der uns zustehenden Vergütung rechtswidrig vorenthalten. Und auch heute noch müssen wir mit diesen zu niedrigen Preisen leben. Davon nun noch 3 Prozent abzuziehen – das halte ich für grob unredlich.

Zum leidigen Thema Präqualifizierung findet sich im aktuellen Gesetzesentwurf nichts. Warum?

Weil es in dem vorliegenden Gesetzgebungsverfahren zunächst nur um die Beitragsstabilisierung geht – die Beseitigung des jährlichen Milliardendefizites hat Vorrang. Es soll aber noch ein weiteres Reformgesetz geben, dass sich schwerpunktmäßig mit der Hilfsmittelversorgung befasst. Darin muss es um die Entbürokratisierung des Präqualifizierungsverfahrens gehen.  Bundesgesundheitsministerium hat vor einigen Wochen in einem Interview mit der WELT versprochen, die anlasslosen Überwachungen abzuschaffen. Hieran werden wir sie in den nächsten Wochen und Monaten erinnern.

 

Lesen Sie hier die gemeinsame
Stellungnahme
der Arbeitsgemeinschaft der
Gesundheitshandwerke

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