Teilzeitaufstockungsprämie
Seit dem 1. Januar 2026 können Teilzeitbeschäftigte ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erhöhen und erhalten eine staatliche Prämie.
Kassenführung in augenoptischen Betrieben
Aufgrund des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung gilt für die Kassenführung in einem Augenoptikbetrieb folgendes
Bewertung/Abschreibung des Fassungslagers
Jedes Jahr zur Inventur und/oder, wenn der Betriebsprüfer kommt stellt sich die Frage, wie der Warenbestand an Fassungen zu bewerten ist. Eine Zusammenfassung der zu beachtenden steuerrechlichen Besonderheiten finden Sie hier.
Berücksichtigung von Sehhilfen als außergewöhnliche Belastung
In welcher Höhe Sehhilfen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können, ist Gegenstand dieses Informationsblattes. Zusätzlich findet sich hier für Kunden von Augenoptikern eine Formulierungshilfe, um einen Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung der Finanzämter zu begründen.
Zeit-Gebrauchswertermittlung von Brillen
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Augenoptiker-Handwerk haben im Rahmen des Sachverständigenseminars am 10. November 2010 Leitlinien zur Ermittlung des Zeit- Gebrauchswertes von Brillen erarbeitet. Diese Leitlinien sind auch nützlich für Kundengespräche.
Information zum Thema E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 wird stufenweise die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen eingeführt. Im Infoblatt finden Sie die wichtigsten Punkte zur Einordnung des Themas und zu den ersten Umsetzungsschritten.
