In welcher Höhe Sehhilfen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können, ist Gegenstand dieses Informationsblattes. Zusätzlich findet sich hier für Kunden von Augenoptikern eine Formulierungshilfe, um einen Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung der Finanzämter zu begründen.