Augenoptikbetriebe dürfen die vorgeschriebene Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer ab sofort durchführen

Die Ausweitung der Sehtestbefugnis auf die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in Kraft: Seit dem 18. August können Augenoptikbetriebe die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens durchführen und bescheinigen. Für den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist die Neuregelung ein bedeutender berufspolitischer Erfolg und eine klare gesetzliche Anerkennung der augenoptischen und optometrischen Fachkompetenz.

Wer eine Fahrerlaubnis für die entsprechenden Berufskraftfahrer-Klassen beantragt oder verlängert, muss gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde eine umfassendere Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Mit der neuen Regelung können nun auch Augenoptikbetriebe die dafür vorgesehenen Überprüfungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- oder Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds und des Stereosehens durchführen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

„Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen. Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für die Verkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.

Zusätzliche Kapazitäten für Berufskraftfahrer
Mit der Öffnung für Augenoptikbetriebe kann das bestehende Angebot an Untersuchungsstellen deutlich erweitert werden.
Gerade für die Transport- und Personenverkehrsbranche, die auf planbare Abläufe angewiesen ist, kann die Erweiterung der Untersuchungsmöglichkeiten eine spürbare Entlastung bedeuten. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Neben kürzeren Wegen und einer besseren Verfügbarkeit von Terminen sind damit auch finanzielle Einsparungen möglich.

Fachkompetenz und Verkehrssicherheit
Die Erweiterung der Untersuchungsbefugnis bedeutet dabei keine Absenkung der Anforderungen. Augenoptikbetriebe müssen für die Durchführung über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügen. Für den ZVA, der entsprechende Umsetzungsempfehlungen für Innungsmitglieder erarbeitet hat, ist dies zugleich eine konsequente Nutzung vorhandener fachlicher Strukturen: Augenoptiker und Optometristen verfügen über umfassende Kompetenzen bei der Prüfung des Sehvermögens und sind flächendeckend und wohnortnah erreichbar. Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren intensiv für die Einbeziehung der Augenoptik eingesetzt. Nachdem der Bundesrat der entsprechenden Verordnung am 10. Juli 2026 zugestimmt hatte, wurde sie am 17. August im Bundesgesetzblatt verkündet. Die für die Augenoptik maßgeblichen Änderungen gelten seit dem 18. August 2026.

 

 

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