Nach der bestandenen Gesellenprüfung stehen Augenoptikern verschiedene Wege offen. Es bieten sich viele Möglichkeiten für den beruflichen Aufstieg, die nicht nur in Form von Vollzeitkursen, sondern auch berufsbegleitend in Teilzeit oder Blockform angeboten werden.
Nach der bestandenen Meisterprüfung oder einem gleichwertigen Abschluss – etwa einem Studium in Augenoptik/Optometrie – dürfen sich Absolventen selbständig machen bzw. als Betriebsleiter tätig werden. Selbst Promotionen sind heute in der Augenoptik möglich.
Neben der Tätigkeit im klassischen augenoptischen Betrieb kommen weitere berufliche Felder für die Absolventen in Betracht, etwa in der Industrie, an den Weiterbildungseinrichtungen der Branche oder auch in Augenkliniken oder Arztpraxen.
Zentralverband der Augenoptiker
und Optometristen
Bundesinnungsverband
(§ 85 der Handwerksordnung)
Alexanderstraße 25 a
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 86 32 35 0
Telefax: 0211 / 86 32 35 35
E-Mail: info@zva.de