Augenoptikbetriebe, die das RAL-Gütezeichen Optometrische Leistungen verwenden dürfen, garantieren damit ein besonders hohes Maß an Qualität und Sicherheit bei der Ausführung optometrischer Dienstleistungen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft. Diese wiederum sehen vor, dass ein RAL-Betrieb über eine entsprechende Ausstattung verfügt sowie qualifizierte Optometristen beschäftigt. Diese führen Dienstleistungen nach bestimmten Vorgaben aus und bilden sich kontinuierlich fort.
Die Einhaltung der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen wird durch eine Erstprüfung, durch Eigen- und Fremdüberwachung sowie erforderlichenfalls durch eine Wiederholungsprüfung sichergestellt. Neben der Listung als RAL-Betrieb führt die RAL-Gütegemeinschaft das Deutsche Optometristen-Register.
Für Optometristen, die in einem Innungsbetrieb tätig sind, ist die Listung für sie selbst und ihren Betrieb kostenlos. Personen, welche in dieser Liste geführt werden, weisen gegenüber der RAL-Gütegemeinschaft die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen nach, um die Qualität ihrer Leistungen damit zu gewährlisten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Gütegemeinschaft.
Zentralverband der Augenoptiker
und Optometristen
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