Positionspapier: flächendeckende Versorgung GKV

Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz wurde im Jahr 2017 der Anspruch der gesetzlich Versicherten mit Brillen und Kontaktlinsen ausgeweitet. Aufgrund der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der GKV-Versorgungen für die Betriebe und wegen des Missverhältnisses zwischen der Zahl der GKV-Versorgungen und dem GKV-Umsatz werden der bürokratische Aufwand für die Betriebe, eine Lieferberechtigung zu erhalten und die Versorgungen abrechnen zu können, in besonderem Maße kritisch hinterfragt.