Meister

Was machen Augenoptikermeister?

Augenoptikermeister – oder die Absolventen mit einem gleichgestellten Abschluss – sind für alles verantwortlich, was die Versorgung mit verschiedenen Sehhilfen in einem Augenoptik-Betrieb betrifft. Oft sind sie die ersten Ansprechpartner bei Sehproblemen.

Augenoptikermeister ermitteln die erforderlichen Korrektionswerte und untersuchen das Auge zusätzlich in gesundheitlicher Hinsicht. Werden dabei Auffälligkeiten am Auge festgestellt, kann zur Abklärung eine Untersuchung bei einem Arzt empfohlen werden. Die Organisation der Herstellung und die Abgabe von individuellen Korrektionsbrillen, die Anpassung von Kontaktlinsen sowie die Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen gehören zu den Kernaufgaben von Meistern. Hinzu kommt die Organisation des Betriebs in wirtschaftlicher Hinsicht sowie die Mitarbeiterführung und die Ausbildung von Lehrlingen.

Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Im Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden die Inhalte und Kompetenzen aus der Meisterprüfungsverordnung verfeinert und detailliert beschrieben. Sowohl den Bildungszentren als auch den Meisterprüfungskommissionen wird darin erläutert, welche Inhalte in welchem Umfang Meisterschülern zu vermitteln sind, damit diese sich auf die Meisterprüfung vorbereiten können.

Vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wird der vorliegende Rahmenlehrplan als allgemein verbindlich empfohlen. Bewerber für eine Vorbereitungsmaßnahme auf die Meisterprüfung sollen darauf achten, die Vorgaben des Rahmenlehrplans einzuhalten.

Praxisorientierte Kompetenzen

Neben allgemeinen und fachlichen Grundlagen werden in den Vorbereitungskursen auf die Meisterprüfung vor allem praxisorientierte Kompetenzen auf den Gebieten Refraktionsbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und Betriebsführung vermittelt.

Aber auch das augenoptische Screening mit den zugehörigen Grundlagen in Anatomie, Physiologie und Pathologie sowie die Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen nehmen mittlerweile einen breiten Raum im Lehrplan ein.

Staatliche Förderung

Die Förderung für angehende Meister ist über das sogenannte Aufstiegs-BAföG aktuell besonders gut ausgestattet. Die Hälfte der Kurskosten wird vom Staat übernommen. Die andere Hälfte besteht aus einem Kredit, der bei erfolgreichem Abschluss wiederum nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Aufgrund einer zusätzlichen Meisterprämie für erfolgreiche Absolventen (je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe) verbleibt somit von den Kurskosten nur ein geringer Anteil, der vom Teilnehmer selbst getragen werden muss. Hinzu kommen Zuschüsse zur Unterkunft und zum Lebensunterhalt, die elternunabhängig beantragt werden können.