Augenoptiker und Optometristen erkennen und korrigieren Fehlsichtigkeiten mit den jeweils geeigneten Methoden. Darüber hinaus wenden sie im Rahmen der Versorgung mit Brillen, Kontaktlinsen oder vergrößernden Sehhilfen verschiedene Tests, Prüf- und Messverfahren an.
Dabei sollen zudem Auffälligkeiten am Auge, die die Sehfunktion beeinträchtigen, aufgedeckt und Risikofaktoren für häufige Augenerkrankungen erkannt werden.
Die vorliegenden Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie sind die Weiterentwicklung der ersten Fassung aus dem Jahr 1994 und entsprechen dem heutigen Stand der Technik. Sie umfassen das gesamte Arbeitsgebiet der deutschen Augenoptik und Optometrie, wie es durch die Ausbildungsordnung und das Meisterprüfungsberufsbild vorgegeben ist. Sie stellen die herrschende Meinung des Berufsstandes der Augenoptiker und Optometristen dar und werden regelmäßig aktualisiert.
Der fachwissenschaftliche Ausschuss des ZVA hat zu den jeweiligen Kapiteln Arbeitskreise gebildet. Mitglieder dieser Arbeitskreise sind praktizierende Augenoptiker und Optometristen sowie Vertreter der Hochschulen.
Die vorliegende Fassung wurde bei der ZVA-Mitgliederversammlung am 9. März 2024 verabschiedet.
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und Optometristen
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