Jeder Augenoptikbetrieb, der Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen werden und zu deren Lasten liefern und abrechnen möchte, benötigt eine Präqualifizierung (PQ). Das Präqualifizierungsverfahren soll dazu dienen, die Leistungserbringer auf Basis von festgelegten Regeln auf ihre grundsätzliche Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen zu prüfen und hierüber ein Zertifikat zu erteilen. Aus Sicht des Gesetzgebers soll dies einer adäquaten Versorgung der Versicherten dienen.
Durchgeführt wird die Präqualifizierung von sogenannten Präqualifizierungsstellen, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sein müssen. Diese stellen nach erfolgreicher Präqualifizierung die Präqualifizierungszertifikate für die Betriebe aus. Die DAkkS stellt auf ihrer Website in der Akkreditierungsdatenbank eine Übersicht über die akkreditierten Präqualifizierungsstellen bereit.
PQ-Stellen-Suche – Anleitung:
Für eine Suche nach Präqualifizierungsstellen in der Augenoptik gehen Sie wie folgt vor:
Zentralverband der Augenoptiker
und Optometristen
Bundesinnungsverband
(§ 85 der Handwerksordnung)
Alexanderstraße 25 a
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 86 32 35 0
Telefax: 0211 / 86 32 35 35
E-Mail: info@zva.de