Krankenkassenverträge

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Laut Gesetz können nur Vertragspartner der Krankenkassen deren Versicherte versorgen bzw. zu deren Lasten Sehhilfen abgeben und abrechnen. Jeder Betrieb, der gesetzlich Krankenversicherte versorgen und Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchte, muss den entsprechenden Versorgungsverträgen für Sehhilfen beitreten.