Skleralkontaktlinsen kommen als alternative Möglichkeit der Sehhilfenversorgung in bestimmten Fällen infrage. Auch wenn es sich nicht um eine neue Art der Versorgung handelt, sind sie manchen Mitarbeitern der gesetzlichen Krankenkassen oft nicht in vollem Umfang bekannt. Dies führt immer wieder zu Nachfragen beim versorgenden Augenoptiker oder gar zu sachlich nicht gerechtfertigten Ablehnungen von Kostenvoranschlägen. Beides ist einer schnellen, qualitativ hochwertigen und fachlich sinnvollen Versorgung abträglich. Aus diesem Grund hat der ZVA eine Arbeitshilfe erstellt, die die Betriebe im Rahmen der Versorgung von gesetzlich Versicherten den Krankenkassen mit dem Kostenvoranschlag vorlegen können. Die Arbeitshilfe ist keine Voraussetzung für die Genehmigung der Versorgung durch die Krankenkassen und ist auch nicht mit den Krankenkassen abgestimmt.
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und Optometristen
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