Hilfsmittelrichtlinie

Den grundlegenden Anspruch der gesetzlich Versicherten auf Sehhilfen legt das Gesetz (Sozialgesetzbuch V) fest. Ergänzt wird die gesetzliche Regelung durch detailliertere Festlegungen in der Hilfsmittelrichtlinie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet werden. Diese Richtlinien legen beispielsweise fest, in welchen Fällen ein Anspruch auf höherbrechende Gläser oder ein Anspruch auf Kontaktlinsen besteht.