Elektronischer Kostenvoranschlag

Zum 1. Februar 2023 wurde die Verwendung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) auch in der Augenoptik
verpflichtend. Die Rahmenempfehlungen gemäß § 127 Absatz 9 SGB V vom 19. November 2019 sehen dieses entsprechend vor. Aus diesem Grund wurde diese Regelung auch in die Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.