Startseite » Bundesrat ebnet Weg für Sehüberprüfung von Berufskraftfahrern in Augenoptikbetrieben
Der Bundesrat hatte der „Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ am 10. Juli zugestimmt und damit den Weg für die Einbeziehung von Augenoptikbetrieben in die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer freigemacht. Mit der nun erfolgten Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Verfahren abgeschlossen.
Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren intensiv dafür eingesetzt, die vorhandene Fachkompetenz der Augenoptik stärker zu nutzen und damit zugleich einen praktischen Beitrag zur Entlastung der Berufskraftfahrerbranche zu leisten. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit profitieren.
Mit der Änderung von § 12 Absatz 6 Fahrerlaubnis-Verordnung werden Augenoptikbetriebe ausdrücklich in den Kreis der Stellen einbezogen, die Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 ausstellen können. Auch Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung und das zugehörige Bescheinigungsmuster wurden entsprechend angepasst.
Der ZVA hat Umsetzungsempfehlungen für Innungsbetriebe erarbeitet, die ab sofort im internen Downloadbereich unter “ZVA-Umsetzungsempfehlungen für erweiterten Sehtest” abgerufen werden können.
Die neue Regelung stärkt damit die Rolle der Augenoptik als qualifizierter Gesundheitsdienstleister und kann zugleich dazu beitragen, die vorgeschriebenen Sehüberprüfungen für Berufskraftfahrer wohnortnah und leichter zugänglich zu machen.
Weitere Informationen zu den Hintergründen können in der verlinkten Presseinformation vom 18. August 2026 nachgelesen werden.