ZVA-REPORT PLUS

Ausgabe Okt. 2025

Neuer Rahmenlehrplan zur Meisterverordnung veröffentlicht

Nach der Veröffentlichung der neuen Augenoptiker-Meisterverordnung im Bundesgesetzblatt am 11. Juli 2025 liegt nun auch der aktualisierte Rahmenlehrplan vor. Dieser wurde an die neuen inhaltlichen und strukturellen Vorgaben der Verordnung angepasst und setzt deren Anforderungen in konkrete Empfehlungen für die Vorbereitung auf die fachlichen Prüfungsteile I und II um.

Wie bisher empfiehlt der Rahmenlehrplan einen Gesamtumfang von 1.600 Unterrichtsstunden für die Vorbereitung auf alle vier Teile der Meisterprüfung. Damit bleibt der zeitliche Orientierungsrahmen unverändert, während die inhaltlichen Schwerpunkte gezielt weiterentwickelt wurden.

Hervorzuheben sind Anpassungen im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen sowie im betriebswirtschaftlichen Fachteil von Hauptteil II. Diese Inhalte wurden überarbeitet und neu strukturiert. Sie beziehen sich nun stärker auf die spezifischen Anforderungen von Augenoptikbetrieben und sind nun praxisorientierter und übersichtlicher gestaltet. Der neue Rahmenlehrplan wurde vom ZVA-Vorstand am 10. Oktober 2025 im Vorfeld der Obermeistertagung in Osnabrück einstimmig verabschiedet. Er bietet eine moderne und klar strukturierte Grundlage für die Meisterausbildung im Augenoptikerhandwerk. Damit spiegelt er die aktuellen fachlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Branche wider und trägt dazu bei, die hohe Qualität der Meisterqualifikation langfristig zu sichern.

Die Veröffentlichung erfolgte über den Zentralverband des Deutschen Handwerks, der die Anwendung des Lehrplans empfiehlt. Zusätzlich ist das Dokument auf der ZVA-Website abrufbar: https://www.zva.de/der-beruf/fortbildung/.

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