Startseite » GKV: Brille nur noch als Zusatzleistung
Weil ein solches Versicherungsmodell zu erhöhter Bürokratie ohne nennenswerte Einsparungen führen würde, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kurz darauf betont, dass ein Basistarifprojekt derzeit nicht in ihrem Ministerium erarbeitet werde. Diese Diskussion zeigt indes, dass Leistungskürzungen in der GKV künftig kein Tabu mehr sein werden. Ob Leistungskürzungen bei den Sehhilfen etwas Substantielles zur Deckung des Milliardendefizites bei den Krankenkassen beisteuern können, erscheint fraglich. Von den jährlichen Leistungsausgaben der GKV in Höhe von 312,3 Milliarden Euro entfallen lediglich knapp 160 Millionen Euro auf Brillengläser und Kontaktlinsen.
In einem Positionspapier hat der ZVA seine Forderungen für eine verbesserte Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Sehhilfen zusammengefasst (Positionspapier: flächendeckende Versorgung GKV – ZVA).
ZVA-Präsident Christian Müller betont: „Neben der Entbürokratisierung des PQ-Verfahrens fordern wir die Einführung des Festzuschusssystems. Die GKV sollte sich hier ein Vorbild an den privaten Krankenkassen nehmen und ihren Versicherten unmittelbar einen Betrag für die Anschaffung einer Brille oder von Kontaktlinsen erstatten.“
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