ZVA-REPORT PLUS

Ausgabe Nov. 2025

Chancen der Verbundausbildung

Nicht jeder Betrieb kann alle Ausbildungsinhalte allein vermitteln – und genau hier setzt die Verbundausbildung an. Zuletzt hatte sich der ZVA-Berufsbildungsausschuss mit dem Thema befasst. Wenn sich mehrere Betriebe zusammenschließen, um gemeinsam auszubilden, profitieren alle:

Die Verbundausbildung bietet Betrieben eine attraktive Möglichkeit, die Ausbildung junger Menschen auf mehrere Schultern zu verteilen. Besonders kleine und mittelständische Augenoptikbetriebe profitieren davon, wenn bestimmte Ausbildungsinhalte nicht im eigenen Betrieb abgedeckt werden können. Durch Kooperationen mit Partnerbetrieben kann dennoch eine vollständige Ausbildung gewährleistet werden – im Sinne der Nachwuchssicherung und Qualität.

Rechtliche Grundlagen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt keine besonderen Regelungen für Verbundausbildungen vor. Entscheidend ist, dass alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt werden. Der Ausbildungsvertrag wird in der Regel vom sogenannten Leitbetrieb abgeschlossen. Alternativ können mehrere Betriebe gemeinsam eine Ausbildungs-GbR oder -GmbH gründen.

Im Verbundvertrag sollte genau festgehalten werden:

  • welcher Betrieb welche Ausbildungsabschnitte übernimmt,
  • wie lange die Ausbildung in den jeweiligen Betrieben dauert,
  • und wie die Aufteilung in Ausbildungsblöcke erfolgt.

Wichtig: Abweichungen sind später möglich, wenn sie sachlich begründet sind. Ein Einsatz der Auszubildenden als „Springer“ nach Bedarf ist dagegen unzulässig.

 

Pflichten der Betriebe

Der Leitbetrieb bleibt während der gesamten Ausbildung für den Azubi verantwortlich. Dazu gehört die Fürsorgepflicht – auch während der Ausbildungszeiten in den Partnerbetrieben. Wegezeiten zwischen den Betrieben zählen zur Arbeitszeit, und jeder beteiligte Betrieb muss über einen geeigneten Ausbilder verfügen. Eine gelegentliche Anwesenheit reicht nicht aus.

 

Vertragliche Vereinbarungen und Kostenverteilung

Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollten zentrale Punkte im Verbundvertrag zwischen den beteiligten Betrieben geregelt werden:

  • Aufteilung der Kosten (z. B. Ausbildungsvergütung, Materialkosten, Gebühren)
  • Verteilung der Lohnkosten für Ausbilder
  • Haftung und Versicherung bei Schäden
  • Regelung bei einer möglichen Ausbildungsverlängerung

Die Ausbildungsvergütung zahlt grundsätzlich der ausbildende Betrieb, also der Leitbetrieb. Eine interne Verrechnung zwischen den Partnern ist jedoch möglich und sollte entsprechend vorab vereinbart werden.

Praxisnutzen und Vorteile

Verbundausbildungen ermöglichen es, die gesamte Bandbreite der augenoptischen Ausbildung abzudecken, auch wenn einzelne Betriebe spezialisierte Tätigkeitsfelder haben. Gleichzeitig erhalten Auszubildende Einblicke in verschiedene Betriebsstrukturen – von Werkstattarbeiten bis zur Kundenberatung im Verkaufsraum. Das stärkt sowohl ihre fachliche als auch ihre persönliche Entwicklung.

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