Startseite » Augenoptik-Experten treffen sich in Frankfurt
Dr. med. Ludger Hanneken, Smart Dry Eyes GmbH, stellte die aktualisierten DEWS-III-Empfehlungen vor, die einen klaren, strukturierten Ansatz zur Diagnostik und Therapie des Trockenen Auges formulieren. Zentral ist eine systematische Anamnese, die von Augenheilkundlern, Augenärzten, Optometristen und auch Augenoptikern durchgeführt werden kann.
Besonders praxisrelevant:
Dr. Haneken betonte zudem, dass seine Einrichtung Optometristen und Augenoptikern eine Kooperationsmöglichkeit anbietet, um sich in der Versorgung des Trockenen Auges stärker zu vernetzen.
Prof. Dr. Philipp Hessler (EAH Jena) widmete seinen Vortrag einer kritischen Analyse gängiger Lehrmeinungen zur Entstehung der Nachtmyopie. Viele Erklärungsmodelle, die seit Jahrzehnten zum Basiswissen in der augenoptischen Fortbildung zählen, wurden anhand aktueller Studien fundiert hinterfragt.
Zu den Punkten, die Prof. Hessler wissenschaftlich neu einordnete, zählen:
Ein zentrales Ergebnis: Die genannten Faktoren spielen nach aktuellem Forschungsstand bei der praktischen Ausprägung der Nachtmyopie eine deutlich geringere Rolle als bisher angenommen. Für die gutachterliche Praxis ist diese Neubewertung besonders relevant, falls Nachtmyopie in fahreignungsbezogenen Fragestellungen auftritt.
Unter dem Titel „Paradigmenwechsel in Diagnose und Therapie von Netzhauterkrankungen“ präsentierte Priv.-Doz. Ing. DDr. Gregor S. Reiter, BA MSc (Wien) einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der ophthalmologischen Forschung.
Im Fokus stand insbesondere die altersabhängige Makuladegeneration (AMD). Dr. Reiter zeigte, wie moderne bildgebende Verfahren, neue Therapieansätze und die fortschreitende Digitalisierung – bis hin zu KI-gestützten Auswertungen – die Diagnostik und Therapie grundlegend verändern. Seine Darstellung war fachlich hoch präzise und bot den Teilnehmenden wertvolle Orientierung für die Beurteilung in entsprechenden Gutachten.
Der juristische Vortrag von Carsten Schmitt, Justiziar und Abteilungsleiter des ZVA, behandelte zentrale rechtliche Leitplanken für Werbung und Durchführung von Screenings im augenoptischen Umfeld.
Kernpunkte:
Wichtig für die gutachterliche Sicherheit:
Wenn der Augenoptiker eine nicht-invasive Untersuchung durchführt und eine Auffälligkeit nicht erkennt, haftet er nicht, sofern der Kunde zuvor klar darüber informiert wurde, dass das Screening keine medizinische Diagnostik ersetzt.
Die Vorträge machten deutlich, wie dynamisch sich sowohl die fachliche als auch die rechtliche Grundlage des augenoptischen Berufs weiterentwickelt. Für die Sachverständigen war der Austausch besonders wertvoll, da aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und juristische Klarstellungen unmittelbar Einfluss auf die Erstellung von Gutachten haben.