ZVA begrüßt Ausweitung der Sehtestbefugnis für Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen

Der Bundesrat hat am 10. Juli der „Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt und den Weg für eine Einbeziehung von Augenoptikbetrieben in die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer frei gemacht.

Damit können Augenoptikbetriebe künftig auch bei den Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E die erforderliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens ausstellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit der Änderung von § 12 Absatz 6 Fahrerlaubnis-Verordnung werden Augenoptikbetriebe in den Kreis der berechtigten Stellen einbezogen, die Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens Anlage 6 Nummer 2.1 FeV für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 ausstellen können. Damit erhält die augenoptische und optometrische Fachkompetenz eine neue rechtliche Anerkennung.

Für den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist dies ein wichtiger berufspolitischer Erfolg und zugleich eine klare Anerkennung der fachlichen Kompetenz der Augenoptik. ZVA-Präsident Kai Jaeger erklärt: „Die neue Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein starkes Signal für die Augenoptik. Durch sie werden Augenoptiker in ihrer Rolle als qualifizierte Gesundheitsdienstleister in einem für Mobilität und Verkehrssicherheit systemrelevanten Bereich gesetzlich eingesetzt. Mit der Ausweitung der Sehtestbefugnis wird anerkannt, dass Augenoptikbetriebe über die fachliche Kompetenz und die Strukturen verfügen können, um diese Sehüberprüfungen zuverlässig, wohnortnah und qualitätsgesichert durchzuführen.“

Spürbare Entlastung für Berufskraftfahrbranche
Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren intensiv dafür eingesetzt, die vorhandene Fachkompetenz der Augenoptik stärker zu nutzen und damit zugleich einen praktischen Beitrag zur Entlastung der Berufskraftfahrerbranche zu leisten. So wird erwartet, dass es mit entsprechend ausgestatteten Augenoptikbetrieben künftig zusätzlich 1.500 bis 2.000 zusätzliche Sehteststellen für Berufskraftfahrer geben wird. Die neue Regelung trägt daher dazu bei, Terminengpässe zu verringern und die vorgeschriebenen Sehüberprüfungen für Berufskraftfahrer leichter zugänglich zu machen. Gerade für diese Branche, die auf planbare und effiziente Verfahren angewiesen ist, kann die Einbeziehung der Augenoptikbetriebe eine spürbare Entlastung bedeuten: Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen, auch finanzielle Einsparungen sind damit verbunden. Zugleich bleibt die Qualität der Untersuchungen an klare Voraussetzungen gebunden; Augenoptikbetriebe müssen über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Strukturen verfügen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Versorgung möglich und ab wann die gesetzliche Regelung umgesetzt werden kann.

 

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