Startseite » Neue Meisterprüfungsverordnung stärkt Fachkompetenz
„Mit dieser Reform stellen wir den Beruf des Augenoptikers zukunftsfest auf. Die neue Meisterverordnung spiegelt die gestiegenen fachlichen Anforderungen und die größere Verantwortung für die Augengesundheit bei der Versorgung mit Sehhilfen wider“, erklärt Christian Müller, Präsident des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).
Der ZVA hatte sich seit langem für eine Überarbeitung der bestehenden Meisterverordnung eingesetzt, um das Prüfungswesen an die heutigen Anforderungen der augenoptischen Versorgung anzupassen. Mit der jetzt veröffentlichten Verordnung wurden zentrale berufspolitische Zielsetzungen des Verbandes umgesetzt. Der Entwurf der neuen Verordnung wurde inhaltlich vom Expertenkreis des ZVA erarbeitet. Einschließlich des offiziellen Anhörungs- und Abstimmungsverfahrens erstreckte sich der gesamte Prozess über rund zwei Jahre.
Umfassender und zeitgemäßer Praxisteil
Kern der Novellierung ist die Stärkung der fachlichen Prüfungsteile. Die praktische Meisterprüfung beinhaltet einerseits künftig eine vollständige Kontaktlinsenanpassung; eine Brillenanfertigung als Alternative ist dann nicht mehr Bestandteil der Meisterprüfung, da sie bereits Inhalt der Gesellenprüfung ist. Durch die Modernisierung der praktischen Prüfung werden optometrische Prüfverfahren, die Anpassung von Kontaktlinsen und die Durchführung der Refraktionsbestimmung somit obligatorische Prüfungsteile. Nicht ausreichende Leistungen in diesen Kernbereichen gehen zudem künftig stärker in das Ergebnis der Prüfung ein. Ergänzt wird der praktische Teil durch eine neu eingeführte Situationsaufgabe, die zur Vertiefung unter anderem weitere optometrische Untersuchungen, eine Binokularprüfung sowie die Bewertung einer fertiggestellten Sehhilfe umfasst.
„Die neue Struktur bringt mehr Realität in die Prüfung“, so Christian Müller. „Denn: Augenoptikermeister übernehmen immer mehr Verantwortung in der Kundenversorgung – vom Beratungsgespräch und der augenoptischen Anamnese über verschiedene Augenprüfungen bis hin zur Anpassung und Abgabe der fertigen Brille oder Kontaktlinsen. Dieser Verantwortung trägt die neue Meisterprüfungsverordnung Rechnung.“
Fokus auf Fachkompetenz in Theorie und Praxis
Auch die theoretische Prüfung wurde neu gegliedert. Statt wie bisher vier gibt es künftig drei Handlungsfelder, wodurch betriebswirtschaftliche Inhalte stärker gebündelt und fachliche Schwerpunkte vertieft und in ihrer Bedeutung hervorgehoben werden. Damit wird es künftig schwieriger, fachliche Defizite durch betriebswirtschaftliche Stärken zu kompensieren. Zusätzlich zur adäquaten Versorgung mit Sehhilfen werden Auffälligkeiten am Auge sowie des visuellen Systems frühzeitig aufgedeckt und gegebenenfalls der Besuch eines Arztes empfohlen.
Der neue Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die fachlichen Prüfungsteile wird voraussichtlich im August veröffentlicht.
Die neue Meisterverordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/157
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