Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, das am 11. April 2017 in Kraft trat, schreibt fest, dass jeder Leistungserbringer, der gesetzlich Krankenversicherte versorgen und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen möchte, präqualifiziert sein muss. Zusätzlich muss der Betrieb Vertragspartner der Krankenkassen werden und dem jeweils bundesweit gültigen Versorgungsvertrag beitreten. Was eine Präqualifizierung beinhaltet und wie und wo sie durchgeführt werden kann, erfahren Sie in dem folgenden Infoblatt.