Ab dem 26. Mai gilt das neue Medizinprodukterecht. Gemeinsam mit dem Industrieverband Spectaris hat der ZVA einen ausführlichen Leitfaden erstellt, der die Neuerungen erläutert und Hinweise gibt, worauf zu achten ist. Flankiert wird der Leitfaden von drei Informationsblättern. Sie fassen die für den Augenoptiker im Leitfaden beschriebenen Pflichten in kompakter Form zusammen und ermöglichen eine schnelle Übersicht zum Umgang mit dem neuen Medizinprodukterecht für die Produktgruppen „individuelle Korrektionsbrille“, „Kontaktlinsen“ und „vergrößernde Sehhilfen“.