Die mit der Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geschaffenen Schlichtungsstellen sind für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Augenoptikern nicht zuständig, wenn es um die Versorgung mit Korrektionsbrillen und Kontaktlinsen geht. Anders sieht es aus, wenn der Kauf einer Sonnenbrille ohne Korrektion oder anderen Waren geht, die keine Medizinprodukte darstellen (z. B. Brillenetuis, Barometer, Wetterstationen oder Ferngläser). Aus diesem Grund muss auf der Firmenwebsite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gegenüber den Kunden zur Anwendung kommen, ein Hinweis zur Streitschlichtung nach dem VSBG aufgenommen werden. Wie genau ein solcher Hinweis zu formulieren ist, erfahren Sie im folgenden Informationsblatt. Bei Verstößen gegen Hinweispflichten aus dem VSBG drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.