Damit die Betriebsinhaber die Vorgaben der seit 25. Mai 2018 gültigen EU-Datenschutzgrundverordnung erfüllen, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter auf die in Bezug auf den Datenschutz einzuhaltenden Pflichten hinzuweisen. Die hierfür erforderlichen Informationen sowie eine Verpflichtungserklärung zur schriftlichen Dokumentation stehen im Downloadbereich zur Verfügung.