Kommunikation optometrischer Leistungen

Das Infoblatt gibt Augenoptikern Gewissheit, dass sie optometrische Screenings anbieten dürfen, und sensibilisiert für die Art und Weise, wie Sie diese rechtssicher kommunizieren.

Was bei der Abgabe von Sonnenbrillen zu beachten ist

Sonnenbrillen fallen als persönliche Schutzausrüstung unter die Bestimmungen der EU-Verordnung 2016/425. Ein Produkt darf demnach nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es mit dem CE-Kennzeichen verstehen ist und es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass die Sonnenbrille nicht den generellen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen entspricht.

Infoblatt Telematik

Die kompletten Versorgungs- und Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen sollen digitalisiert werden, um die Qualität der Versorgung zu erhöhen und die Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerken wie der Augenoptik zu verbessern. Dies soll mithilfe der Telematik erreicht werden.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Zum Schutz und zur Sicherung personenbezogener Daten, die in einem Augenoptikbetrieb verarbeitet werden, müssen vom Betriebsinhaber technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Die hier erhältliche Checkliste gibt Hinweise für notwendigen Handlungsbedarf.  

Impressum für Augenoptiker

Augenoptiker, die Ihren Betrieb über eine Website im Internet präsentieren, müssen bestimmte Informationen vorhalten. Hier erhalten finden Sie alle nötigen Infos.