Datenverarbeitung im Augenoptikbetrieb

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Damit Augenoptiker die Vorgaben der Verordnung erfüllen, hat der ZVA für Innnungsmitglieder zusammengefasst, was es zu beachten gilt.

Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis

Damit die Betriebsinhaber die Vorgaben der seit dem 25. Mai 2018 gültigen EU-Datenschutzgrundverordnung erfüllen empfiehlt es sich, die Mitarbeiter auf die einzuhaltenden Pflichten hinzuweisen. Dies kann mit den hier zur Verfügung gestellten Unterlagen geschehen.

Auftragsverarbeitung

Zur Einhaltung der Regelungen der DSGVO müssen Augenoptikbetriebe externe Dienstleister, die vom Augenoptikbetrieb erhobene personenbezogene Daten verarbeiten, auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichten. Weitere Informationen sind hier zusammenfassend dargestellt.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Zum Schutz und zur Sicherung personenbezogener Daten, die in einem Augenoptikbetrieb verarbeitet werden, müssen vom Betriebsinhaber technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Die hier erhältliche Checkliste gibt Hinweise für notwendigen Handlungsbedarf.  

Datenschutzkonforme Website

Auch die Website eines Augenoptikbetriebes muss eine Datenschutzerklärung enthalten. Der Umfang dieser Erklärung richtet sich danach, wie viele Dienste in die Website eingebunden werden. Eine Übersicht und eine erste Orientierung liefern die nachfolgenden Unterlagen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Die Datenschutzgrundverordnung schreibt vor, dass Betriebsinhaber ein Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten führen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine Mustervorlage zur Anpassung an Ihre innerbetrieblichen Abläufe sowie eine „Bedienungsanleitung“ finden Sie hier.

Mitarbeiterschulung zum Datenschutz

Die Mitarbeiter müssen auf die neuen Regelungen der DSGVO vorbereitet werden. Hier finden Sie einen Vorschlag für die Durchführung der Schulung sowie einen Schulungsnachweis  zur Dokumentation der durchgeführten Schulungsmaßnahme.