COVID-19


Individuelle Beratungen und weiterführende Informationen zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die betriebliche Situation wie auch zu allen anderen Themen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen Ihrer Landesinnungen bzw. Landesinnungsverbände

Aktuelle und allgemeine Informationen zur Corona-Krise und ihren Auswirkungen auf die Augenoptikbetriebe erhalten Sie untenstehend.

Infolge der anhaltenden Verbreitung der Erkrankung COVID-19 in Deutschland wurden die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld (KuG) aktualisiert. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst. 



Infolge der anhaltenden Verbreitung der Erkrankung COVID-19 in Deutschland wurden wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundesregierung zur Abfederung der Krise teilweise verändert und/oder verlängert. Die aktuellen Bestimmungen zur Beantragung von Überbrückungshilfe III Plus haben wir im ZVA-Infoblatt für Sie zusammengefasst. Auch die Bedingungen für die Neustarthilfe für Soloselbstständige sind beschrieben.


Der ZVA hat die Hygieneempfehlungen für Augenoptikbetriebe zum Schutz vor Verbreitung des Corona-Virus überarbeitet. Hier geht es zum Infoblatt. 



Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung regelt die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Angebote für Corona-Tests zu unterbreiten. Die Teilnahme an Testangeboten ist für die Beschäftigten nicht verpflichtend (Ausnahme: Sachsen und Berlin).


Vor dem Hintergrund des dynamischeren Infektionsgeschehens und des erneuten Lockdowns wurden verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung zur Begrenzung der wirtschaftlichen Folgen verlängert. Weitere Informationen finden Sie dazu hier.


Der GKV-Spitzenverband hat seine Handlungsempfehlungen für einen reibungslosen Versorgungsprozess bei Hilfsmitteln und zusätzlichen Leistungen, wie z.B. Reparaturen, vor dem Hintergrund des dynamischeren Infektionsgeschehens erneut überarbeitet. Weitere Informationen finden Sie dazu hier.



Wie mit den Auszubildenden in Zeiten von Schulschließungen umzugehen ist und was im Bereich Aus- und Fortbildung sonst noch zu beachten ist, beantwortet das vorliegende Info-Blatt.



Im Rahmen der Corona-Krise waren alle Betriebe gezwungen, ihre Geschäftskonzepte anzupassen. Änderungen, die auch über die Krise hinaus positive Effekte haben können, sollten weiterhin in das individuelle Konzept integriert werden. Mehr Infos dazu hier.



Nachdem der ZVA die Innungsbetriebe erstmals Ende März zu ihrer betrieblichen Situation und dem Umgang mit der Corona-Krise befragt hatte, wurde die Umfrage vom 28. Mai bis 3. Juni nun wiederholt.



Infolge der Verbreitung der Erkrankung COVID-19 drohen Auswirkungen. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengetragen.