Bundesrat ebnet Weg für Sehüberprüfung von Berufskraftfahrern in Augenoptikbetrieben

Der Bundesrat hat am 10. Juli den Weg für die Einbeziehung von Augenoptikbetrieben in die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrern freigemacht. Damit können künftig auch Augenoptikbetriebe die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer durchführen. Der ZVA hatte sich im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich für diese Regelung eingesetzt. Die Verordnung ist allerdings noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und daher noch nicht in Kraft getreten. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die konkreten Voraussetzungen für die Umsetzung informiert der ZVA.

Entscheidender Schritt für die Augenoptik

Der Bundesrat hat am 10. Juli den Weg für die Einbeziehung von Augenoptikbetrieben in die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrern freigemacht. Die vorausgegangene Empfehlung des Verkehrsausschusses, diese Öffnung in der Verordnung zu streichen, wurde nicht angenommen. Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren intensiv dafür eingesetzt, die vorhandene Fachkompetenz der Augenoptik stärker zu nutzen und damit zugleich einen praktischen Beitrag zur Entlastung der Berufskraftfahrerbranche zu leisten. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit profitieren.

Der Beschluss wurde bislang noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und ist daher noch nicht in Kraft getreten. Welche Voraussetzungen künftig für die Durchführung gelten und ab wann die neue gesetzliche Regelung tatsächlich angewendet werden kann, wird derzeit noch geklärt. Der ZVA informiert Sie über die weiteren Entwicklungen.

Weitere Informationen können in der verlinkten Presseinformation vom 14. Juli 2026 nachgelesen werden.

ANSPRECHPARTNER