Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz wurde im Jahr 2017 der Anspruch der gesetzlich Versicherten mit
Brillen und Kontaktlinsen ausgeweitet. Seitdem erfolgen jährlich ca. 1,2 Millionen Versorgungen zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband hat bereits seit Jahren die Festbeträge für Sehhilfen bewusst in rechtswidriger Weise zu niedrig bestimmt. Trotz der Kritik an den Festbeträgen hat der GKV-Spitzenverband erst auf die seit August 2021 rechtshängige Klage des ZVA die zuletzt mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 bestimmten Festbeträge für Sehhilfen aufgehoben. Aufgrund der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der GKV-Versorgungen für die Betriebe und wegen des Missverhältnisses zwischen der Zahl der GKV-Versorgungen und dem GKV-Umsatz werden der bürokratische Aufwand für die Betriebe, eine Lieferberechtigung zu erhalten und die Versorgungen abrechnen zu können, in besonderem Maße kritisch hinterfragt.