Startseite » Augen-Screening im Drogeriemarkt?
ZVA: Die Drogeriekette dm bietet inzwischen in vier nordrhein-westfälischen Filialen ein Augenscreening an. Wie hat der Verband darauf reagiert?
Carsten Schmitt: Wir haben uns bereits Mitte August, kurz nach Bekanntwerden des Angebots, an die Wettbewerbs-zentrale gewandt. Unserer Ansicht nach verstoßen „geschulte Mitarbeiter“ eines Drogeriemarkts gegen das Heilpraktikergesetz, wenn sie solche Screenings durchführen. Für Augenoptiker hat das Bundesverfassungsgericht schon vor 25 Jahren entscheiden, dass sie befugt sind, Auffälligkeiten zu identifizieren, weil sie auf Augen spezialisiert sind. Für Drogeriemitarbeiter gilt das nicht. dm behauptet sogar, die im Rahmen Augenscreenings von Skleo Health könnten „Erkrankungen, erkannt“ werden. Außerdem halten wir die Werbung für irreführend. Es entsteht der Eindruck, dass ein Besuch beim Augenoptiker oder Arzt nach dem Screening überflüssig sei. Das Screening erweckt Sicherheit, die in Wahrheit nicht gegeben ist.
Wie hat die Wettbewerbszentrale auf die Beschwerde reagiert?
Ende September wurden sowohl dm als auch der Dienstleister, die Skleo GmbH aus Düsseldorf, abgemahnt. Wir rechnen aber nicht damit, dass das Screening deshalb sofort gestoppt wird. Vor wenigen Tagen hat dm-Chef Christoph Werner im Magazin „Spiegel“ ein Interview gegeben. Demnach will er das Unternehmen als Gesundheitsdienstleister neu aufstellen – neben Ärzten und Apothekern. Dazu gehören rezeptfreie Medikamente und verschiedene Gesundheitsservices. Das Augenscreening ist Teil dieser Strategie.
Wann ist mit einer Gerichtsentscheidung zu rechnen?
Das Verfahren ist zu komplex für ein Eilverfahren. Wir erwarten im Herbst eine reguläre Klage. Ein erstes Urteil wird es wohl frühestens Mitte nächsten Jahres geben. Danach dürfte der Fall durch mehrere Instanzen gehen, möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof. Das heißt: Wir werden vermutlich noch vier bis fünf Jahre mit den „screenenden“ Drogeriemitarbeitern leben müssen.
Es sei denn, die Kunden nehmen das Angebot nicht an.
Genau. Am Ende entscheidet der Kunde – mit den Füßen.
Carsten Schmitt verstärkt seit 2023 den ZVA in der Position als Abteilungsleiter Recht. Der Jurist hat zuvor als Chefredakteur eines Fachmagazins für Augenoptiker Einblicke in deren Geschäftsalltag erworben und kann daher rechtliche Fragestellungen praxisnah in Kenntnis der unternehmerischen Wirklichkeit eines Augenoptikbetriebs beurteilen.