ZVA fordert Mangelbeseitigung beim Gesetz zur Sehhilfenverordnung

Gesetzlich Versicherte erhalten in bestimmten Fällen wieder Zuschüsse zu Sehhilfen. Da im Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) viele Versorgungsdetails unklar bleiben, fordert der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) mit einem Positionspapier die Politik zur Nachbesserung auf.

In dem neuen Gesetz, das in den nächsten Tagen in Kraft treten wird, ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein gesetzlich Versicherter wieder eine Sehhilfe von seiner Krankenkasse fordern kann: Bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Anders sieht es dagegen aus, wenn es um die Frage geht, ob bzw. in welchem Fall ein Arzt oder ein Augenoptiker die Brillenglaswerte zu bestimmen hat. „Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung gehört ganz klar in die Hände der Augenoptiker“, so Christian Müller, Vizepräsident des ZVA. „Denn hier geht es nicht um Krankheiten, so dass die Zuständigkeit der Ärzte überhaupt nicht berührt ist.“

Mit dem Positionspapier fordert der Verband von der Politik, den Wortlaut des Gesetzes so zu verändern, dass zumindest auch die Augenoptiker in allen Fällen berechtigt sind, die erforderliche Fehlsichtigkeit als Grundlage für eine Versorgung durch die Krankenkassen verbindlich festzustellen. Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung soll somit im Sinne der Versicherten in der Regel weiterhin vom Augenoptiker übernommen werden.

Der ZVA hat ein Positionspapier zum Thema herausgegeben, das Sie unten im Downloadbereich finden.
 
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06.04.2017