Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke

Am 8. Mai 2019 hatten die fünf Gesundheitshandwerke Vertreter der Politik zum Parlamentarischen Abend im „Haus des Deutschen Handwerks“ eingeladen. Gefolgt waren der Einladung so viele Gesundheitspolitiker wie nie zuvor. Ehrengast der Veranstaltung war Dr. Thomas Gebhart, Mitglied des Bundestages und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit.

Jährlich organisiert der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) gemeinsam mit den anderen vier Gesundheitshandwerken (Hörakustik, Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik und Zahntechnik) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) den Parlamentarischen Abend, um mit Gesundheitspolitikern in Kontakt zu treten. Dies gelang selten so gut wie in diesem Jahr: Neben Dr. Thomas Gebhart, der Gesundheitsminister Spahn vertrat, waren aus der Politik unter anderem Erwin Rüddel, Vorsitzender des CDU-Gesundheitsausschusses, Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, und viele weitere Bundestagsabgeordnete sowie Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des GKV-Spitzenverbandes, des Gemeinsamen Bundesausschusses und der großen Krankenkassenverbände anwesend.
Bei der Begrüßung der Gäste fasste ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod die gemeinsamen Themen der Gesundheitshandwerke zusammen und ging hierbei gezielt auf die derzeit laufende Novellierung der Hilfsmittelrichtlinie ein, die für die Augenoptik von besonderer Bedeutung ist. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer hob seinerseits hervor, dass das deutsche Gesundheitssystem auch deshalb Weltspitze sei, weil die Gesundheitshandwerke der Versichertengemeinschaft einen hervorragenden Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung böten. Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart lobte ebenfalls das Verhältnis zwischen den fünf Professionen und ihren Kunden: „Die Gesundheitshandwerke genießen hohes Vertrauen. Dies ist auch auf die Meisterpflicht in gefahrengeneigten Berufen zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um eine historisch gewachsene Instanz im Sinne des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung.“

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