Mit diesem Informationsblatt geben wir einen Überblick über die Gesetze, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer im Betrieb aushängen muss.
Mit diesem Informationsblatt geben wir einen Überblick über die Gesetze, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer im Betrieb aushängen muss.
Zentralverband der Augenoptiker
und Optometristen
Bundesinnungsverband
(§ 85 der Handwerksordnung)
Alexanderstraße 25 a
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 86 32 35 0
Telefax: 0211 / 86 32 35 35
E-Mail: info@zva.de