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Augenoptiker: Rezeptfrei – Gutes Sehen aus einer Hand

Auch nach der Gesundheitsreform ist der Augenoptiker erster Ansprechpartner, wenn es um Brille oder Kontaktlinsen geht. Das gilt insbesondere auch für die notwendige Brillenglasbestimmung (Refraktionsbestimmung), bei der die Fehlsichtigkeit des Kunden und die individuell erforderlichen Brillengläser oder Kontaktlinsen exakt bestimmt werden. Der Augenoptiker bietet alle Leistungen für das gute Sehen aus einer Hand.

Derzeit wählen rund 60 Prozent aller Fehlsichtigen den direkten Weg zum Augenoptiker, um eine Brille oder Kontaktlinsen zu erhalten – also ohne vorherigen Besuch beim Augenarzt. Das erspart die Terminvereinbarung, in der Regel längere Wartezeiten und Praxisgebühr. Statt dessen gibt es eine kompetente Dienstleistung, kundenfreundlichen Öffnungszeiten und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis Trotz der neuen Regelungen durch die Gesundheitsreform, die zu einer enormen Verunsicherung der Brillenträger geführt haben, darf der Augenoptiker selbstverständlich die „Verordnung“ einer Brille weiterhin direkt ausführen.

Dazu gehört zunächst die Brillenglasbestimmung (Refraktionsbestimmung), bei der die eventuelle Fehlsichtigkeit in Dioptrien bestimmt wird. Auf der Grundlage dieser Messung kann der Augenoptiker eine ganz individuelle Brille anfertigen oder die richtigen Kontaktlinsen anpassen. Denn eine Fehlsichtigkeit ist keine Krankheit, die geheilt, sondern ein optisch-physikalischer Fehlzustand der Augen, der durch Brille oder Kontaktlinsen korrigiert werden kann.

Die Refraktionsbestimmung darf nur durch den Augenoptikermeister bzw. die -meisterin durchgeführt werden. Ein Meister ist durch seine qualifizierte Ausbildung in der Lage, Auffälligkeiten am Auge zu erkennen. Bei Unklarheiten wird er verantwortungsvoll zum Augenarzt verweisen.

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