ZVA-Broschüre zur Kassenführung in augenoptischen Betrieben

Anfang 2017 sind in der Augenoptik nur noch Kassensysteme zugelassen, die alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten elektronisch und unveränderbar aufzeichnen und archivieren. Gleichzeitig wird bereits heute bei Betriebsprüfungen der Fokus immer stärker auf die Kassenführung gelegt – hier kommt es häufig zu Problemen. Aus diesem Grund hat der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) eine Broschüre aufgelegt, die einen Überblick über die wichtigsten Regeln der Kassenführung in der Augenoptik gibt.  
 
Zum 31. Dezember 2016 läuft die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 26. November 2010 „zur Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften“ genannte Frist aus. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2017 nur noch Kassensysteme im Einsatz sein dürfen, die alle Buchungsdaten im Detail sowie weitere Daten (Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten) elektronisch und unveränderbar aufzeichnen sowie mindestens zehn Jahre archivieren können.
 
Die ZVA-Broschüre bietet neben den wichtigsten Regeln auch eine Checkliste zur Kassenführung, die idealerweise jeder Betrieb mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe besprechen sollte, um die Kassenführung des Betriebes rechtskonform zu organisieren.  
 
Für Innungsmitglieder steht die Broschüre als PDF-Datei auf der ZVA-Homepage online. Unter http://www.zva.de/intern/betriebswirtschaft/bwa-news ist die 36-seitige Informationsbroschüre zum Herunterladen im Mitgliederbereich hinterlegt. 
 
 
 
 
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
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