Positives Gespräch mit EU-Kommission über den Meistervorbehalt

Das Evaluierungsgespräch zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten am 24. November 2014 über Reglementierungen der Augenoptik ist sowohl nach Auffassung des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) als auch nach der des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) äußerst positiv verlaufen. Das BWMi hat Deutschland in Brüssel vertreten. 
 
Es wurde deutlich, dass Deutschland im Hinblick auf bestehende Berufszugangsschranken in Form des Meistervorbehalts keine Sonderrolle einnimmt. Schließlich könne jeder, ohne besonders qualifiziert zu sein, einen Augenoptikbetrieb eröffnen, sofern die fachliche Leitung des Betriebes mit einem  Augenoptikermeister (oder einer gleichgestellten Person) besetzt ist. Auch die besondere Ausbildungsleistung der zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage A-Gewerke) wurde von der Kommission als wichtige soziale Komponente dieses Systems bewertet, die auf keinen Fall außer Acht gelassen werden dürfe. 
Die Einordnung der Augenoptik/Optometrie in den Bereich „sales and retail“ durch die EU ist nicht endgültig, die Kommission möchte vielmehr vor einer möglichen Neueinordnung erfahren, wie die einzelnen Länder ihre Position selber sehen. Mit Interesse wurde in Brüssel zudem aufgenommen, dass sich die Augenoptik/Optometrie bereits intern um einen einheitlichen Standard in Form des ECOO-Europadiploms bemüht. 
 
Erkenntnisse aus dem Evaluierungsverfahren werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2015 in Empfehlungen für die einzelnen Mitgliedsstaaten zusammengefasst. „Die Unterstützung des ZVA für das Bundesministerium hat sich ausgezahlt, Deutschland hat sich bestens vorbereitet in Brüssel präsentiert und dadurch nicht nur inhaltlich einen äußerst positiven Eindruck hinterlassen“, erklärt ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel. 
 
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Zentralverband der Augenoptiker
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