Plane Sonnenbrillen: Wichtige Informationen

Pünktlich zur Sommerzeit stehen unter anderem auch bei den Augenoptikern wieder Kontrolleure vor der Tür. Was bei der Abgabe von Sonnenbrillen ohne Korrektionswirkung unbedingt zu beachten ist, hat der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) in einem Informationsblatt für Innungsmitglieder zusammengestellt. 
 
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden führen regelmäßige Kontrollen nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der für Sonnenbrillen ohne Korrektionswirkung gültigen Norm EN ISO 12312 durch. Dabei stehen zwei Dinge auf dem Prüfstand: Zum einen die Sicherheit der Produkte und ob sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum anderen, ob alle notwendigen Informationen zu den Brillen vorliegen. Das ist nämlich in der Praxis mitnichten immer der Fall und betrifft Markenware beim Augenoptiker ebenso wie Billigprodukte.
 
 
In einem ausführlichen Informationsblatt hat der ZVA deshalb übersichtlich zusammengestellt, welche Rechte und Pflichten Augenoptiker haben und was es bei einem Kontrollbesuch zu beachten gilt. Das Dokument beantwortet unter anderem folgende Fragen:
 
  • Welche Voraussetzungen muss eine Sonnenbrille erfüllen?
  • Welche Informationen muss ich dem Kunden beim Kauf bereitstellen und in welcher Form?
  • Was muss ich bei einem Kontrollbesuch beachten, welche Pflichten habe ich? 
  • Kommen eventuell Kosten auf mich zu?
 
Innungsmitglieder können das Papier auf www.zva.de im internen Bereich unter dem Menüpunkt „Recht – Infoblätter“ herunterladen.
 
 
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24.05.2017