Keine Rechtsmittel gegen „Optometrist (HWK)“

Die Weiterbildung für die Augenoptiker an der Handwerkskammer (HWK) Dresden zum Optometristen ist gesichert. Zudem planen derzeit eine Reihe weiterer Handwerkskammern aufgrund des positiven Urteiles des Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen die Einführung einer Fortbildungsprüfung zum Optometristen.   

Das OVG Bautzen hatte mit Urteil vom 20. März 2012 die Klage des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA) gegen die Handwerkskammer (HWK) Dresden abgewiesen, die sich gegen die Weiterbildungssatzung zum „Optometrist/in (HWK)“ richtete. Gegen diese Entscheidung hat der BVA keine Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist dadurch rechtskräftig.

„Natürlich freuen wir uns, dass die Prüfung damit Bestand hat“, erklärte ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod am Rande der Urkundenverleihung für die 13 Frauen und Männer, die Anfang Juni 2012 ihre Zeugnisse für die erfolgreich bestandene Prüfung zum Optometrist/in (HWK) überreicht bekamen.

Hinweis an die Redaktionen: Das Foto (ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod) steht Ihnen zur rechtefreien Nutzung zur Verfügung.